Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für osteopathisch-manualtherapeutische Behandlungen auf der Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Mit der neuen GOÄ (Veröffentlichung noch ausstehend) werden nach derzeitiger Planung osteopathische Ziffern abrechenbar sein, bis dahin läuft die Abrechnung nach allgemeinen ärztlichen, manualmedizinischen und analogen Ziffern.
Auf der BDOÄ Homepage finden Sie eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen, die nach jetzigem Kenntnisstand als Satzungsleistung anteilig osteopathische Behandlungen erstatten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über die Voraussetzung, die Höhe des Leistungsumfanges und die Abrechnungsmodalität